Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen
Die Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen, angesiedelt in Chemnitz, nimmt als zuständige Behörde eine Schlüsselrolle bei der Verwaltung von Ausländerangelegenheiten im Freistaat Sachsen ein und koordiniert somit die entsprechenden administrativen Prozesse innerhalb des Bundeslandes.
Adalbert-Stifter-Weg 25, 09131 Chemnitz, Deutschland
+49 371 45990
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Die Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen in Chemnitz, unter der Adresse Adalbert-Stifter-Weg 25, 09131 Chemnitz, Deutschland, ist eine entscheidende Anlaufstelle für Ausländerangelegenheiten und bietet mit ihrer Telefonnummer +49 371 45990 eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Angelegenheiten bezüglich der Aufenthaltsgenehmigung und anderen relevanten Themen, wodurch eine effektive und professionelle Abwicklung der Ausländerangelegenheiten ermöglicht wird.
| Mittwoch | 07:30–17:00 |
| Donnerstag | 07:30–17:00 |
| Freitag | 07:30–17:00 |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
| Montag | 07:30–17:00 |
| Dienstag | 07:30–17:00 |
Weitere Informationen
Was ist die Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen?
Die Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen ist eine Behörde, die für die Bearbeitung von Aufenthaltstiteln und Visen für Ausländer in Sachsen zuständig ist. Sie hat ihren Sitz in Chemnitz und ist unter der Adresse Adalbert-Stifter-Weg 25, 09131 Chemnitz, Deutschland zu finden.
Wie ist die Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen erreichbar?
Die Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen ist unter der Telefonnummer +49 371 45990 erreichbar. Sie können dort Auskunft über Aufenthaltsangelegenheiten und Visen erhalten.
Welche Dokumente benötige ich für einen Antrag bei der Zentralen Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen?
Für einen Antrag bei der Zentralen Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen benötigen Sie in der Regel bestimmte Dokumente wie einen Reisepass, ein Aufenthaltstitel und gegebenenfalls weitere Bescheinigungen. Es ist ratsam, vorher die genauen Anforderungen auf der Website der Behörde oder per Anfrage zu überprüfen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags bei der Zentralen Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen?
Die Bearbeitungszeit für einen Antrag bei der Zentralen Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen kann variieren. Im Durchschnitt kann die Bearbeitung etwa 1,9 Monate dauern, jedoch sollten Sie für eine genauere Auskunft direkt die Behörde kontaktieren.
