Ausländeramt
Das Ausländeramt in Potsdam ist ein wichtiger Bestandteil der lokalen Verwaltung und spielt eine zentrale Rolle bei der Bearbeitung von Anträgen und Anliegen von Ausländern. Als Teil der Stadtverwaltung ist es für die Umsetzung der ausländerrechtlichen Bestimmungen und die Durchführung von Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Einreise, dem Aufenthalt und der Integration von Ausländern in Potsdam verantwortlich.
Friedrich-Ebert-Straße 74, 14469 Potsdam, Deutschland
+49 331 2891113
Das Ausländeramt in Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 74, 14469 Potsdam, Deutschland, ist unter der Telefonnummer +49 331 2891113 erreichbar und bietet eine umfassende und professionelle Dienstleistung für alle Belange rund um den Aufenthaltstitel und andere Ausländerangelegenheiten. Durch die zentrale Lage und die guten telefonischen Erreichbarkeit ist es für viele Kunden eine gute Anlaufstelle, um alle erforderlichen Informationen zu erhalten oder Probleme zu klären, wobei die Effizienz und der Service des Amtes besonders hervorzuheben sind.
| Mittwoch | Geschlossen |
| Donnerstag | 09:00–16:00 |
| Freitag | 09:00–12:00 |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
| Montag | 09:00–12:00 |
| Dienstag | 09:00–18:00 |
Weitere Informationen
Was ist das Ausländeramt?
Das Ausländeramt, auch bekannt als Ausländerbehörde, ist eine Behörde, die für die Registrierung, Erfassung und Verwaltung von Ausländern in Deutschland zuständig ist. In Potsdam befindet sich das Ausländeramt in der Friedrich-Ebert-Straße 74.
Wie erreiche ich das Ausländeramt in Potsdam?
Das Ausländeramt in Potsdam erreichen Sie unter der Adresse Friedrich-Ebert-Straße 74, 14469 Potsdam, Deutschland. Sie können die Behörde telefonisch unter +49 331 2891113 kontaktieren.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Die Bearbeitungszeit für Anträge variiert je nach Antragstyp und Komplexität des Falls, im Durchschnitt beträgt die Bearbeitungsdauer etwa 2,7 Wochen.
Welche Dokumente benötige ich für einen Antrag?
Für die Beantragung von Aufenthaltstiteln oder anderen ausländerrechtlichen Maßnahmen benötigen Sie in der Regel bestimmte Dokumente, wie zum Beispiel einen gültigen Reisepass, ein aktuelles Biometrisches Foto und weitere Nachweise, die von der Ausländerbehörde angefordert werden.
