Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 8

Das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 8, ist als Ausländerbehörde für die Stadt Karlsruhe und die umliegenden Landkreise eine zentrale Anlaufstelle für ausländische Staatsbürger und deutsche Bürger, die sich mit Fragen und Anliegen rund um das Ausländerrecht auseinandersetzen müssen.

Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 8

Adresse

Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe, Deutschland

Telefon

+49 721 9260

Standort von Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 8
Meinungen

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Weitere Informationen

Das Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 8 ist eine wichtige administrative Einheit in Karlsruhe, Deutschland, ansässig in der Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe. Mit einer Telefonnummer (+49 721 9260) und einer informativen Website (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt8/Seiten/Aufgaben-Abteilung-8.aspx) bietet es effiziente Verwaltungsdienste und ist bekannt für seine kompetente Aufgabenerfüllung in verschiedenen Bereichen, wodurch es eine zentrale Rolle in der regionalen Verwaltung einnimmt und einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung leistet.

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Was ist die Aufgabe der Ausländerbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe?

Die Ausländerbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 8, ist für die Bearbeitung von Ausländerangelegenheiten zuständig. Dazu gehören unter anderem die Erteilung von Aufenthaltstiteln, die Visumserteilung und die Durchführung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen.

Wie kann ich Kontakt mit der Ausländerbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe aufnehmen?

Sie können die Ausländerbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe telefonisch unter der Nummer +49 721 9260 erreichen oder sie persönlich in der Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe aufsuchen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt8/Seiten/Aufgaben-Abteilung-8.aspx.

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Anträge bei der Ausländerbehörde?

Die Bearbeitungszeit für Anträge bei der Ausländerbehörde kann je nach Einzelfall variieren. Im Durchschnitt dauert die Bearbeitung etwa 3,5 Monate. Es ist jedoch ratsam, sich direkt an die Behörde zu wenden, um den aktuellen Stand Ihres Antrags zu erfragen.

Wo finde ich weitere Informationen über die Aufgaben der Abteilung 8 im Regierungspräsidium Karlsruhe?

Weitere Informationen über die Aufgaben der Abteilung 8 im Regierungspräsidium Karlsruhe finden Sie auf der Website des Regierungspräsidiums unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt8/Seiten/Aufgaben-Abteilung-8.aspx. Dort werden die verschiedenen Zuständigkeiten und Aufgaben der Abteilung detailliert beschrieben.

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