Sachgebiet Ausländerangelegenheiten - Kreisordnungsamt Landkreis Rostock
Das Kreisordnungsamt des Landkreises Rostock ist unter anderem für die Belange ausländischer Staatsbürger zuständig und fungiert in diesem Kontext als Ausländerbehörde. In dieser Funktion bearbeitet es sämtliche Anträge und Angelegenheiten, die von in Deutschland lebenden Ausländern eingereicht werden, einschließlich der Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln sowie der Bearbeitung von Visaanträgen.
August-Bebel-Straße 3, 18209 Bad Doberan, Deutschland
+49 3843 75532999
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Das Sachgebiet Ausländerangelegenheiten im Kreisordnungsamt Landkreis Rostock bietet effiziente und professionelle Dienstleistungen für ausländische Staatsbürger und Unternehmen. Die Behörde, die in der August-Bebel-Straße 3, 18209 Bad Doberan ansässig ist, kann telefonisch unter der Nummer +49 3843 75532999 kontaktiert werden und zeichnet sich durch ihre Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Ausländerangelegenheiten aus, wodurch sie eine zuverlässige Anlaufstelle für alle diesbezüglichen Anliegen darstellt.
| Mittwoch | Geschlossen |
| Donnerstag | 08:30–12:00, 13:30–17:00 |
| Freitag | Geschlossen |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
| Montag | Geschlossen |
| Dienstag | 08:30–12:00, 13:30–16:00 |
Weitere Informationen
Welche Aufgaben hat das Sachgebiet Ausländerangelegenheiten im Kreisordnungsamt Landkreis Rostock?
Das Sachgebiet Ausländerangelegenheiten ist für die Bearbeitung von Aufenthaltstiteln, die Erteilung von Visa und die Durchführung von aufenthaltsrechtlichen Verfahren zuständig. Die Ausländerbehörde ist Anlaufstelle für alle Angelegenheiten, die sich auf den Aufenthalt von Ausländern im Landkreis Rostock beziehen.
Wo befindet sich das Sachgebiet Ausländerangelegenheiten im Landkreis Rostock?
Das Sachgebiet Ausländerangelegenheiten befindet sich im Kreisordnungsamt des Landkreises Rostock. Die genaue Adresse lautet: August-Bebel-Straße 3, 18209 Bad Doberan, Deutschland.
Wie kann ich Kontakt mit dem Sachgebiet Ausländerangelegenheiten aufnehmen?
Sie können das Sachgebiet Ausländerangelegenheiten telefonisch unter der Nummer +49 3843 75532999 erreichen. Für weitere Anliegen und Fragen steht Ihnen das Amt gerne zur Verfügung.
Wie viele Tage hat man Zeit, um einen Antrag auf einen neuen Aufenthaltstitel zu stellen?
Normalerweise sollten Anträge auf einen neuen Aufenthaltstitel spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf des aktuellen Titels gestellt werden, um eine lückenlose Fortsetzung des Aufenthaltsrechts zu gewährleisten. Für bestimmte Fälle gelten möglicherweise abweichende Fristen, deshalb ist es ratsam, frühzeitig Kontakt mit der Ausländerbehörde aufzunehmen.
